Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von mir durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass ich diese schriftlich anerkenne.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen getroffen werden.
Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom
Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung
der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der
Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der
Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen
Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung
der Produktion eingekauft werde müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem
Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den
Fotografen ausgewählt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen
keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1
Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Es wird die Erbringung eines Urhebervermerkes in der weise verlangt, dass kein
Zweifel an der Zuordnung des Urhebers zum jeweiligen Bild besteht.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen
ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum jeweiligen Bild
vornehmen lässt. Als Urhebervermerk ist mindestens der Wortlaut: "Bild: https://www.fotocus.de" oder "Foto: https://www.fotocus.de" anzuführen.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
5. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch
in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht.
Der Kunde ist berechtigt, die vom Fotograf übergegebenen Fotos ohne zeitliche, örtliche- und inhaltliche Einschränkungen in unveränderter
Form für den eigenen Gebrauch und nichtkommerzielle Zwecke zu verwende, als Ausdruck oder in digitaler Form. Der Fotograf ist alleiniger Urheber
der Fotos und darf diese ohne zeitliche, örtliche- und inhaltliche Einschränkungen verwenden und veröffentlichen.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Kunde keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster).
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des
vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung
der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis.
Von jeder Veröffentlichung in Druck sind mindestens zwei vollständige
Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der
bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungs-genehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der
Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstands-gemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine
Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit
jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei
Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten
Leistungsumfang zu verlangen.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundenummer, Bildnummer bzw.
Bildbezeichnung geleistet werden.
Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt,
kann ein bereits bezahltes Honorar nicht rückerstattet/zurückverlangt werden.
Bei Verwendung der Aufnahmen für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens €
75,00 pro Aufnahme an.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
Rückgabe des Bildmaterials
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate
nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen ist ein
Belegexemplar.
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw.
sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand
und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen
bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt
worden ist.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder
der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das
vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit eine
hier aufgeführte AGB teilweise nichtig sein sollte, ändert dies nichts an der
Wirksamkeit der betreffenden AGB in der Gesamtheit (Geltungserhaltende
Reduktion). Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist,
Rostock.
Nutzungsrechte Bild- Download
Mit dem Download erwirbt der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, die vom Fotograf übergegebenen Fotos
ohne zeitliche, örtliche- und inhaltliche Einschränkungen in unveränderter Form für den eigenen Gebrauch und nichtkommerzielle Zwecke zu
verwende, als Ausdruck oder in digitaler Form. Der Fotograf ist alleiniger Urheber der Fotos. Eine gewerbliche Nutzung der kostenfreien Bilder ist verboten.
Für die gewerbliche Nutzung fallen Lizenzgebühren an.
Das Logo darf vom Bildmaterial nicht entfernt werden.
Bei Veröffentlichung des Bildmaterials muss der Urheber (FOTOCUS) immer in folgender Form benannt werden: Foto: FOTOCUS, Björn Gaßmann,
https://www.fotocus.de
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nicht gestattet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.